Wednesday, 8. February 2012

Mitgliedschaften

Ich bin Mitglied in der:

Bankrechtlichen Vereinigung e.V.
Das Bankrecht hat sich zu einem Kernfach des Zivilrechts und des Wirtschaftsrechts entwickelt. Es ist heute ein Zentralgebiet in der Rechtsprechung der Zivilgerichte. Die Errichtung des für Bankrecht zuständigen XI. Zivilsenats beim Bundesgerichtshof und von Spezialsenaten bei Oberlandesgerichten dokumentiert dies anschaulich.Von Seiten der Wissenschaft beschäftigt sich ebenfalls eine immer größere Zahl von Universitätslehrern mit bankrechtlichen Fragestellungen. Von verschiedenen Seiten war der Wunsch laut geworden, diesem Gebiet in seiner speziellen Verbindung von Wissenschaft und Praxis auch organisatorisch das gebührende Gewicht zukommen zu lassen.
Deshalb wurde eine "Bankrechtliche Vereinigung-Wissenschaftliche Gesellschaft für Bankrecht e.V." am 08. September 1989 (Vereinsregister) gegründet mit Sitz in Frankfurt am Main.
Ihr Zweck ist es, die wissenschaftliche Behandlung aller das Bankrecht betreffenden Fragen zu fördern. Die Vereinigung verfolgt dieses Ziel, indem sie u.a. Juristen aller Berufsrichtungen miteinander ins Gespräch bringt, um im Rahmen von Vortragsveranstaltungen und in sonstiger Weise einen Gedankenaustausch über nationale und internationale bankrechtliche Fragen zu ermöglichen und auf diesem Wege bankrechtliche Veröffentlichungen zu fördern.
Die Vereinigung ist als gemeinnützig anerkannt. Mitglied kann jede dem Bankrecht nahe stehende natürliche oder juristische Person aus Wissenschaft, Wirtschaft, Anwaltschaft, Justiz und Verwaltung werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Deutsch-Japanischen-Juristenvereinigung e.V.
Die im Jahr 1988 gegründete Deutsch-Japanische Juristenvereinigung verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke. Sie ist eine bundesweit vertretene überparteiliche Vereinigung, die sich zum Ziel gesetzt hat,

  • das Zusammenwirken deutscher und japanischer Juristen aller Berufe zu stärken und die gegenseitigen Kenntnisse der Rechtsordnungen zu vertiefen;
  • Wissenschaftlern und Praktikern ein Forum zum Gedankenaustausch zu bieten, damit wissenschaftliche Erkenntnisse und praktische Erfahrungen aus beiden Ländern nutzbar gemacht werden können;
  • persönliche und berufliche Kontakte sowie die Zusammenarbeit der am deutschen und japanischen Recht interessierten Personen und Institutionen zu pflegen und zu fördern.

Diese Ziele sollen insbesondere durch Vorträge, wissenschaftliche Veranstaltungen, die Herausgabe der Zeitschrift für Japanisches Recht / Journal of Japanese Law und einer Schriftenreihe mit dem japanischen Recht als Schwerpunkt sowie allgemein durch die Förderung von Arbeiten über Fragen, die für die Rechtsordnungen beider Länder von Bedeutung sind, verwirklicht werden.
Die Vereinigung informiert ihre Mitglieder regelmäßig über neue japanische Gesetze, wesentliche Entscheidungen der Gerichte und anderes Wissenswertes auf ihrem Arbeitsgebiet. Ferner veranstaltet sie in unregelmäßiger Folge Vortragsabende in verschiedenen Städten und organisiert rechtsvergleichende Symposien.
Der Vereinigung gehören zur Zeit rund 700 Personen, Unternehmen und Institutionen in Deutschland, Japan und weiteren Ländern als Mitglieder an.
Als Mitglieder sind nicht nur Juristen, sondern auch Wissenschaftler und Praktiker aus anderen Bereichen willkommen. Das Gleiche gilt für Unternehmen und andere Institutionen, die helfen wollen, die Ziele der Vereinigung zu erreichen. Weitere Informationen finden Sie hier.